Marion & Patrick – Photo & Cinematic GbR

Marion & Patrick Sand
Marhöferstr.17
66978 Clausen


E-Mail: kontakt(at)marionundpatrick.de

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Marion & Patrick – Photo & Cinematic GbR.

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde/die Kundin die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden/der Kundin, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde/die Kundin Verbraucher/in ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden/der Kundin gegenüber Marion & Patrick – Photo & Cinematic oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

Abweichende AGB des Kunden/der Kundin haben nur Gültigkeit, soweit sie von Marion & Patrick – Photo & Cinematic ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Marion & Patrick – Photo & Cinematic den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden/der Kundin nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings, einer Hochzeitsbegleitung oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2. Vertragsgegenstand

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin & Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Marion & Patrick – Photo & Cinematic vorgelegte Angebot, einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von 7 Tagen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden/der Kundin. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich.

Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde/die Kundin die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen, muss jedoch von beiden Seiten bestätigt werden.

Erst nach Erhalt der unterschriebenen Verträge und/oder der geleisteten Terminreservierung (Anzahlung) gilt ein Termin für eine Hochzeitsreportage/Boudoir als reserviert.

Gegenstand der Beauftragung von Marion & Patrick – Photo & Cinematic durch einen Kunden/eine Kundin können ein Portraitshooting, Boudoirshooting, ein Paarshooting, eine fotografische Hochzeitsreportage, generelle Aufträge im Bereich der Personenfotografie oder auch Produktfotografie sein.

3. Leistungserbringung

Bei umfangreicheren Aufnahmen (z.B. einer Hochzeitsreportage) wird zuvor der Ablauf zwischen beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde/die Kundin spezielle Wünsche, sind diese gegenüber Marion & Patrick – Photo & Cinematic vor Buchung zu äußern.

Insbesondere hat der Kunde/die Kundin dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde/die Kundin hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

Falls es erforderlich ist, dass Marion & Patrick – Photo & Cinematic einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden/der Kundin erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. Dies gilt ebenfalls für Hochzeitsreportagen, falls die Zeit der fotografischen Begleitung auf Wunsch des Kunden/der Kundin überschritten wird.

Falls es erforderlich ist, Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist/innen, Assistent/innen, Florist/innen) mit hinzuzuziehen, ist Marion & Patrick – Photo & Cinematic berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden/der Kundin und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Marion & Patrick – Photo & Cinematic und dem Dritten zustande.

Die Aufnahmen, die dem Kunden/der Kundin nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Marion & Patrick – Photo & Cinematic ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist nicht möglich.

4. Überlassung von Bildmaterial

Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

Das Bildmaterial steht im Eigentum von Marion & Patrick – Photo & Cinematic. Dem Kunden/der Kundin ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Instagram-Filter, Schriftzüge, farbliche Veränderungen etc. oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Videos.

Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 4 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Die Bearbeitung der Fotos unterliegt der künstlerischen Freiheit. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Marion & Patrick – Photo & Cinematic erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde/die Kundin bis zum Eingang bei Marion & Patrick - Photo & Cinematic.

Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Marion & Patrick – Photo & Cinematic zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5. Stornierung von durch den Kunden/die Kundin bei verbindlich gebuchten Terminen und Nichtzustandekommen

Sobald der Kunde/die Kundin eine Bestätigungsemail von Marion & Patrick – Photo & Cinematic erhalten hat, hält sich Marion & Patrick – Photo & Cinematic den Termin bei allen Arten von Shootings (ausgenommen Hochzeiten) frei. Lediglich bei Hochzeiten bedarf es der Unterschrift beider Parteien im Vertrag und einer geleisteten Anzahlung als Terminreservierung, damit Marion & Patrick – Photo & Cinematic sich den Termin verbindlich frei hält.

5.1. Hochzeiten - Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 25% des Gesamtbetrages fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Marion & Patrick – Photo & Cinematic einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt in keiner Form durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin (Auftragnehmerin) auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung in Form der Terminreservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet, kann jedoch beim Verschieben des Termins oder einer Umwandlung in einen Gutschein verrechnet warden. Wird die Hochzeit durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin verschoben, weil sie aufgrund der höherer Gewalt (z.B. Pandemie) nicht in dem Ausmaß stattfinden, wie sie ursprünglich geplant wurde, wird die Terminreservierung einbehalten. Diese kann in Form eines Gutscheines ausgestellt oder auf das Verschieben eines neuen Termins angerechnet warden.

Die Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich: Bis zu 6 Monaten vorher ist die Stornierung mit 25% Stornogebühr des Gesamtbetrags möglich. Bei weniger als 6 Monaten vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr i. H. v 40 % des Gesamtbetrages fällig. Ab 60 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 50% des Gesamtbetrages berechnet. Bei einer Stornierung ab 21 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. Bucht der Kunde/die Kundin zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Angebot, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet oder als Gutschein ausgestellt.

Die Stornierung eines Shootings (z.B. Portrait-, Paar-, Boudoir- oder Business-Shooting - ausgenommen Hochzeiten, hierzu gibt es eine gesonderte Regelung im Hochzeitsvertrag) ist bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Bei einer Stornierung ab 30 Tage vor vereinbartem Termin werden 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. Regelungen für Hochzeiten sind hierbei abweichend und sind im jeweiligen Hochzeitsvertrag festgehalten.

Bucht der Kunde/die Kundin zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet. Wird das Shooting durch den Kunden/die Kundin, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig.

5.2. Boudoir - Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich abgesagt bzw. verschoben werden. Wird hierbei direkt ein neuer Termin vereinbart gilt die geleistete Anzahlung für den neuen (Ersatz-)Termin. Bei Nicht-Erscheinung zum vereinbarten Termin oder wird der Termin nicht min. 24 Stunden vorher abgesagt ohne direkt neuer Terminvereinbarung wird die Anzahlung einbehalten & gilt nicht für den neuen Termin.

6. Absage durch Marion & Patrick – Photo & Cinematic

Tritt der Fall ein, dass Marion & Patrick – Photo & Cinematic aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Pandemie) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder/Video nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde/die Kundin auf Schadensersatzforderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an die Fotografin/den Videografen. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird von der Fotografin/Videografen (Auftragnehmer*in) nicht zurückerstattet. Bucht der Kunde/die Kundin zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Angebot, wird die bereits getätigte Anzahlung darauf angerechnet. Die Fotografin/der Videograf wird die Auftraggeber*in schnellstmöglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z.B. ärztliches Attest). Die Auftragnehmerin wird sich in all ihren Möglichkeiten bemühen, um dem Brautpaar einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf/die Ersatzfotografin (oder Videograf*in), nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Marion & Patrick – Photo & Cinematic nicht. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Marion & Patrick – Photo & Cinematic und dem Ersatzfotografen/der Ersatzfotografin (oder Videograf*in) zustande.

Unwesentliche Änderungen im Shootingablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shootingortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Marion & Patrick – Photo & Cinematic umgehend bereits gezahlte Beträge oder rechnet diese auf ein neues Shooting an (z.B. in Form eines Gutscheins). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Marion & Patrick – Photo & Cinematic.

7. Foto- & Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und Hochzeiten

Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Marion & Patrick – Photo & Cinematic darauf hin, dass der Kunde/die Kundin (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter/der Veranstalterin mitteilen.

Der Kunde/die Kundin (Veranstalter/in) hat Marion & Patrick – Photo & Cinematic darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

Unterlässt der Kunde/die Kundin die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/oder Marion & Patrick – Photo & Cinematic gegenüber, stellt der Kunde/die Kundin damit Marion & Patrick – Photo & Cinematic von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

Darüber hinaus hat der Kunde/die Kundin vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er/sie hat hier das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen. Versäumt der Kunde/die Kundin diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer/die Eigentümerin bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Marion & Patrick – Photo & Cinematic, hat der Kunde/die Kundin sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

Marion & Patrick – Photo & Cinematic wird die einzige professionelle Fotografin/der einzig professionelle Fotograf (oder Videograf*in) sein, die/der am Veranstaltungstag engagiert wird und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen, Fotograf/innen, Videograf/innen und anderen Dienstleister/innen.

Die Verpflegung von Marion & Patrick – Photo & Cinematic (und ggf. seiner Assistentin/seines Assistenten) und anfallende Parkgebühren am Tag der Veranstaltung werden vom Veranstalter/der Veranstalterin gestellt, bzw. nachträglich erstattet. Der Fotograf*in/der Videograf (und ggf. seiner Assistent/in) wird ein offizieller Sitzplatz im Saal der Feier (auch zur Ablage von Equipment) zugewiesen. Während der Veranstaltung stehen der Fotograf*in/dem Videografen Pausen nach eigenem Ermessen und nach Absprache mit dem Veranstalter/der Veranstalterin zu.

8. Allgemeine Hinweise

Als Kunde/Kundin von Marion & Patrick – Photo & Cinematic bitte ich euch, euch folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

Das Shooting kann beim Kunden/bei der Kundin zu Hause (Berechnung von Anfahrtskosten) oder an einem anderen Ort stattfinden. Bitte seid rechtzeitig vor Ort. Ihr solltet 15 Min. vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Fotoshootingort erscheinen. Verspätet ihr euch, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen.

Es obliegt Marion & Patrick – Photo & Cinematic, davon im Einzelfall abzuweichen. Marion & Patrick – Photo & Cinematic übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

Bitte denkt daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) mitzubringen.

Werden Kinder von Marion & Patrick – Photo & Cinematic aufgenommen, liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder während des gesamten Shootings bei den Eltern/den aufsichtsberechtigten Begleitpersonen,

Marion & Patrick – Photo & Cinematic ist berechtigt, Bilder auf der eigenen Webseite, in einem Fotoalbum und auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Instagram, Pinterest und Facebook) zu Referenzzwecken zu nutzen. Das Einverständnis des Kundens ist Buchungsvoraussetzung. In Einzelfällen kann eine entsprechende Klausel im Vertrag für die Hochzeitsreportage vereinbart werden. Bilder von Kindern unter 12 Jahren (zum Zeitpunkt des Shootings) werden nicht veröffentlicht.